Sperrige Abfälle sind so ein leidiges Thema, denn die Handhabung des Sperrmüll ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich und entsprechend groß ist auch die Verunsicherung in der Bevölkerung. Es stellt sich nicht nur die Frage, wann ist die Sperrgutsammlung, sondern auch wie es sich überhaupt mit der Sperrgutsammlung verhält - was gehört rein, was nicht? Immer wieder ein Thema ist auch, wem gehört der Sperrmüll, wenn er auf der Straße steht? Zahlreiche Schrottsammler sind des Nächtens unterwegs und plündern was das Zeug hält. Dürfen sie das? Fragen über Fragen, die wir im folgenden gerne klären möchte, damit es für Sie ein wenig einfacher ist, den Unrat loszuwerden.
Dies wird in den unterschiedlichsten Städten und Gemeinden völlig unterschiedlich gehandhabt. Während es in der einen Stadt feste Termine gibt, die über das Bürgerbüro oder die Abfallwirtschaft erfahren werden können, bieten andere Städte nur die Möglichkeit, dass man den Sperrmüll anmelden muss und dann einen individuellen Termin genannt bekommt. Hat man den festgelegten Termin für die Sperrgutsammlung verpasst, kann man meist alternativ dazu um einen weitere Termin bitten. Dieser ist dann aber kostenpflichtig. Eine weitere Möglichkeit ist es, seie sperrigen Abfälle selbst auf entsprechenden Wertstoffhöfen, Schrottplätzen oder Müllkippen zu entsorgen, was in der Regel ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Viele Städte und Gemeinden handhaben es im Bezug auf die Kosten so, dass eine Sperrgutsammlung pro Haushalt pro Jahr kostenlos ist. Dies ist aber lange nicht in allen Regionen im Bundesgebiet der Fall. Hat man außer der Reihe sperrige Abfälle zu entsorgen, dann sind die Kosten unterschiedlich hoch und richten sich in der Regel nach dem Volumen. Auf einem Wertstoffhof, Schrottplatz oder auf der Müllkippe erfolgt die Berechnung meist nach dem Wagengewicht, sodass das Fahrzeug vor und nach der Entladung mit sperrigen Abfällen gewogen und der Preis entsprechend berechnet wird.
Auch dies ist in den verschiedenen Städten unterschiedlich geregelt. Während man bei vielen Aholungen alles an die Straße stellen kann, was man nicht mehr benötigt, sind in anderen Städten bestimmte Dinge vom Sperrmüll ausgenommen. Dies ist meist dann der Fall, wenn es sich z.B. um Farben und Lacke handelt oder Elektrogeräte. Nicht selten müssen sie gesondert abgeholt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist, oder man muss diese Dinge selbst fachgerecht entsorgen.
Dies ist eine der spannendsten Fragen, denn immer wieder ärgern sich Anwohner, dass des Nächtens Lieferwagen vor ihrer Tür halten und lautstark den Sperrmüll durchwühlen. Schrotthändler und Co. nehmen nicht nur den Sperrmüll mit, den sie noch gut gebrauchen können, sondern hinterlassen meist auch ein Chaos. Wem also gehören die sperrigen Abfälle, wenn dieser für die Sperrgutsammlung an die Straße gestellt wurde?
Aus rein juristischer Sicht gehört niemandem der Sperrmüll, sofern nicht eine persönliche Beziehung zum Sperrmüll vorliegt. Eine persönliche Beziehung zum Sperrmüll liegt z.B. dann vor, wenn ein Entsorgungsunternehmen beauftragt wurde, die sperrigen Abfälle abzuholen. Also gehört nach dem Gesetz der Sperrmüll dem Entsorgungsunternehmen, sobald der Eigentümer ihn an die Straße gestellt hat. Der bisherige Eigentümer gibt sein Eigentum am Sperrmüll damit ab, dass er ihn zur Sperrgutsammlung an die Straße stellt. Allerdings ist er immer noch für den Müll verantwortlich, was vor allem dann zum Tragen kommt, wenn eine Umweltschädigung oder gesundheitliche Beeinträchtigung vom Sperrmüll ausgeht. Damit ist die juristische Frage, wem Sperrmüll gehört, gar nicht so einfach zu beantworten.
Möchten Sie nun wissen, wie es sich mit der Sperrmüllentsorgung in Ihrem Wohnort verhält, klicken Sie einfach auf Ihre entsprechende Stadt bzw. die Gemeinde in der Sie wohnen und schon sind alle Fragen rund um die Sperrgutsammlung geklärt. Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen ein wenig Licht ins dunkle rund um den Sperrmüll bringen konnten.