Informationen zum Sperrmüll

Was gehört zum Sperrmüll

Grundsätzlich fallen unter den Begriff Sperrmüll all die Gegenstände und Abfälle, die zu groß also zu sperrig sind, um in der Restmüll-Tonne entsorgt zu werden. Sperrabfall wird in der Regel vom Hausmüll getrennt gesammelt und dann über die Sperrgutsammlung entsorgt oder aber man bringt den Sperrabfall selbst zu einem Recyclinghof.

Das darf in die Sperrgutsammlung

  • Matratzen
  • Bettgestelle
  • Möbel aus dem Haus wie auch aus dem Garten
  • Teppiche und Bodenbeläge aus PVC
  • Kinderwagen sowie nicht metallisches Kinderspielzeug
  • Regale
  • Ölöfen (der Tank muss ausgebaut werden)
  • Rollläden

Das darf NICHT in die Sperrgutsammlung

  • Gartenabfälle
  • Autoteile
  • Bauschutt, Farben und Lacke
  • Kartonagen und Papier
  • Glas und Glasbehälter
  • Kühlschränke sowie Elektroherde
  • Ölofen- und Heizöltanks
  • Wasch- und Spülmaschinen sowie weitere elektronische Geräte
  • Sonderabfälle aus Privathaushalten ( können über das Schadstoffmobil entsorgt werden

Es ist in den Städten und Gemeinden jedoch oftmals unterschiedlich geregelt, welcher Sperrmüll von der städtischen Entsorgung mitgenommen wird. Es gibt in diesem Zusammenhang bundesweit sehr große Unterschiede, sodass man sich immer telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Behörde informieren sollte, wie es sich mit dem Sperrgutsammlung in verhält.